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   OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2000 - 11 A 10349/99.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2000 - 11 A 10349/99.OVG (https://dejure.org/2000,7090)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.09.2000 - 11 A 10349/99.OVG (https://dejure.org/2000,7090)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. September 2000 - 11 A 10349/99.OVG (https://dejure.org/2000,7090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2000 - 11 A 10349/99
    Die vom Kläger vertretenen und verbreiteten Lehren ... stellen eine Religion in diesem Sinne, nämlich unter Zugrundelegung "einer den Menschen überschreitenden und umgreifenden (transzendenten) Wirklichkeit" eine "mit der Person des Menschen verbundene Gewissheit über bestimmte Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens" dar (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. März 1971 -- 1 C 54.66 -- BVerwGE 37, 344 (363), vom 14. November 1980 -- 8 C 12.79 -- BVerwGE 61, 152 (154 und 156 m.w.N.) und vom 27. März 1992 -- 7 C 21.90 -- BVerwGE 90, 112 (115)).

    Der Schutz des Art. 4 GG bleibt dieser demnach im Prinzip erhalten und wird nur insoweit zurückgedrängt, als dies zum Schutz kollidierender Rechtsgüter erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. März 1971, a.a.O., S. 362 ff. und vom 27. März 1992, a.a.O., S. 116 ff.).

    Nur dann nämlich läge ein Missbrauch des Rechts zur gemeinschaftlichen Pflege der Religion durch Mun und seine Anhänger vor, der ihnen den Schutz des Art. 4 GG nähme (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1992, a.a.O., S. 118).

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2000 - 11 A 10349/99
    Wo eine Umgehung der insbesondere für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Bestimmungen über Fristen und Vorverfahren nicht droht, steht § 43 Abs. 2 VwGO der Feststellungsklage gegen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht entgegen, weil von dieser zu erwarten ist, dass sie einem Rechtserkenntnis auch ohne dessen Vollstreckbarkeit nachkommt (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1970 -- 6 C 8.69 -- BVerwGE 36, 179 (181 f.); vgl. zuletzt etwa auch BVerwG, Urteil vom 29. April 1997 -- 1 C 2.95 -- NJW 1997, 2534 (2535) m.z.w.N.).

    Es kann deshalb offen bleiben, ob der Kläger aufgrund seines subjektiven Rechts auf fehlerfreie Ermessensausübung in Verbindung mit seinen sich aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG ergebenden subjektiven Rechtspositionen -- ggf. über den Wortlaut des Art. 111 SDÜ, der einen weitergehenden Rechtsschutz in den einzelnen Vertragsstaaten nicht ausschließt (vgl. auch Würz, a.a.O. Rdnr. 387), hinaus -- auch selbst auf Löschung der Ausschreibung der Eheleute ... zur Einreiseverweigerung klagen könnte; ferner kann deswegen unerörtert bleiben, ob nicht im Gegenteil die vom Kläger erhobene Feststellungsklage für ihn die einzige Klagemöglichkeit ist oder aber ob die Feststellungsklage ihm nicht zumindest den effektivsten Rechtsschutz gewährt, wie das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1997 (a.a.O. S. 2535) im Einzelnen ausgeführt hat, und -- auch -- deswegen nicht subsidiär ist.

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2000 - 11 A 10349/99
    Da Art. 6 Abs. 1 GG selbst bei einer Ehe eines Deutschen und eines ausländischen Partners letzteren nicht unbedingt vor der Beendigung seines Aufenthalts schützt (vgl. nur das auch vom Verwaltungsgericht zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 1973 -- 1 C 20.70 -- NJW 1973, 2077 (2078)), besteht, sofern es sich bei der betreffenden ausländerrechtlichen Verfügung um eine Ermessensentscheidung handelt und Art. 6 Abs. 1 GG nicht bereits von Einfluss auf das Verständnis der objektiven Tatbestandsmerkmale ist, auch insoweit nur ein Anspruch auf ermessensgerechte Berücksichtigung der aus Art. 6 Abs. 1 GG folgenden Schutzwirkungen (vgl. sowohl das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 1976, a.a.O., S. 2077 f. als auch das andere vom Verwaltungsgericht zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 1996 -- 1 C 8.94 -- BVerwGE 102, 12 (23)).

    Die Entscheidungen könnten daher schon aus prozessrechtlichen Gründen unterschiedlich ausfallen müssen (vgl. auch insoweit den dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 1996 (a.a.O.) zugrunde liegenden Fall, in dem die Klage des einen Ehegatten gegen die Ablehnung der Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung wegen Versäumung der Widerspruchsfrist abgewiesen, auf die Klage des anderen Ehegatten der Ablehnungsbescheid jedoch als ermessensfehlerhaft aufgehoben wurde).

  • BVerwG, 23.03.1971 - I C 54.66

    Verfassungsrecht - Recht der Vereinigungen - (Staatskirchenrecht), Allg.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2000 - 11 A 10349/99
    Die vom Kläger vertretenen und verbreiteten Lehren ... stellen eine Religion in diesem Sinne, nämlich unter Zugrundelegung "einer den Menschen überschreitenden und umgreifenden (transzendenten) Wirklichkeit" eine "mit der Person des Menschen verbundene Gewissheit über bestimmte Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens" dar (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. März 1971 -- 1 C 54.66 -- BVerwGE 37, 344 (363), vom 14. November 1980 -- 8 C 12.79 -- BVerwGE 61, 152 (154 und 156 m.w.N.) und vom 27. März 1992 -- 7 C 21.90 -- BVerwGE 90, 112 (115)).

    Der Schutz des Art. 4 GG bleibt dieser demnach im Prinzip erhalten und wird nur insoweit zurückgedrängt, als dies zum Schutz kollidierender Rechtsgüter erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. März 1971, a.a.O., S. 362 ff. und vom 27. März 1992, a.a.O., S. 116 ff.).

  • BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83

    Aufenthaltserlaubnis - Einreiseantrag - Notwendiger Sichtvermerk - Betätigung als

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2000 - 11 A 10349/99
    Ebenso wenig räumen Art. 4 Abs. 1 und 2 GG einer in Deutschland ansässigen Religionsgemeinschaft ein sonst nicht bestehendes Recht auf Einreise und Aufenthalt ihrer ausländischen religiösen Oberhäupter zur geistlichen Betreuung ihrer Angehörigen ein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Mai 1983 -- 1 B 58.83 -- NJW 1983, 2587 und vom 8. November 1983 -- 1 A 77.83 -- InfAuslR 1984, 71 (72)).

    Derartige Rechtssätze hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 6. Mai 1983 (a.a.O.) nicht etwa "plastisch herausgearbeitet", wie die Beklagte meint, sondern lediglich ausgeführt, dass Art. 4 Abs. 1 und 2 GG weder einem Ausländer zur geistlichen Betreuung von Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft im Bundesgebiet ein sonst nicht bestehendes Aufenthaltsrecht noch dieser ein sonst nicht bestehendes Recht auf Einreise dieses Ausländers zur geistlichen Betreuung seiner Angehörigen einräumen (siehe oben).

  • BVerwG, 08.11.1983 - 1 A 77.83

    Rechtssache von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2000 - 11 A 10349/99
    Ebenso wenig räumen Art. 4 Abs. 1 und 2 GG einer in Deutschland ansässigen Religionsgemeinschaft ein sonst nicht bestehendes Recht auf Einreise und Aufenthalt ihrer ausländischen religiösen Oberhäupter zur geistlichen Betreuung ihrer Angehörigen ein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Mai 1983 -- 1 B 58.83 -- NJW 1983, 2587 und vom 8. November 1983 -- 1 A 77.83 -- InfAuslR 1984, 71 (72)).

    Indessen ist bei Ermessensentscheidungen über die Ermöglichung von Einreise und Aufenthalt des religiösen Oberhauptes einer Religionsgemeinschaft oder über deren Verweigerung auch das Interesse der im Bundesgebiet lebenden Angehörigen einer Religionsgemeinschaft an geistlicher Betreuung im Lichte der Bedeutung der grundrechtlichen Freiheiten aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Mai und vom 8. November 1983, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.1995 - 11 A 12260/95

    Anfechtungsklage gegen eine Ausschreibung zum Zwecke der Zurückweisung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2000 - 11 A 10349/99
    Eine Anfechtungsklage gegen die Ausschreibung zur Einreiseverweigerung wäre deshalb nicht und eine Klage mit dem Ziel der Löschung der Ausschreibung zur Einreiseverweigerung nur als allgemeine Leistungsklage statthaft (vgl. Westphal, a.a.O. S. 364 f. sowie zur Ausschreibung gemäß § 30 BGSG das Urteil des Senats vom 20. November 1995 -- 11 A 12260/95.OVG --).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2000 - 11 A 10349/99
    Das Grundrecht aus Art. 4 GG steht gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auch Vereinen zu, die sich der gemeinsamen Pflege einer Religion oder Weltanschauung widmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Oktober 1965 -- 1 BvR 498/62 -- BVerfGE 19, 129 (132) und vom 16. Oktober 1968 -- 1 BvR 241/66 -- BVerfGE 24, 236 (246 f.)).
  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2000 - 11 A 10349/99
    Wo eine Umgehung der insbesondere für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Bestimmungen über Fristen und Vorverfahren nicht droht, steht § 43 Abs. 2 VwGO der Feststellungsklage gegen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht entgegen, weil von dieser zu erwarten ist, dass sie einem Rechtserkenntnis auch ohne dessen Vollstreckbarkeit nachkommt (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1970 -- 6 C 8.69 -- BVerwGE 36, 179 (181 f.); vgl. zuletzt etwa auch BVerwG, Urteil vom 29. April 1997 -- 1 C 2.95 -- NJW 1997, 2534 (2535) m.z.w.N.).
  • BVerwG, 14.11.1980 - 8 C 12.79

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Berufsausbildung - Ausbildungsgang

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2000 - 11 A 10349/99
    Die vom Kläger vertretenen und verbreiteten Lehren ... stellen eine Religion in diesem Sinne, nämlich unter Zugrundelegung "einer den Menschen überschreitenden und umgreifenden (transzendenten) Wirklichkeit" eine "mit der Person des Menschen verbundene Gewissheit über bestimmte Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens" dar (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. März 1971 -- 1 C 54.66 -- BVerwGE 37, 344 (363), vom 14. November 1980 -- 8 C 12.79 -- BVerwGE 61, 152 (154 und 156 m.w.N.) und vom 27. März 1992 -- 7 C 21.90 -- BVerwGE 90, 112 (115)).
  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 498/62

    Umsatzsteuer

  • BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren Zwischenurteil - Berufung - Revision -

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 20.70

    Klagebefugnis eines deutschen Ehegatten gegen die Ausweisung des ausländischen

  • BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 76.76

    Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage der Informationsfreiheit

  • BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 63.73

    Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt - Anerkennung der Bezugsfertigkeit

  • BVerwG, 22.09.1976 - I C 9.71

    Ermessensausübung bei Sprenggenehmigung - Explosionsgefährliche Stoffe - Nachbar

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